Fassung vom 6. November 2026 (Übersetzung; verbindlich ist die englische Fassung)
Auftragsverarbeitungsvertrag
Dieser Vertrag ist Teil der Nutzungsbedingungen für jeden Kunden und regelt, wie stati Besucherdaten in Ihrem Auftrag nach Artikel 28 DSGVO verarbeitet.
Rollen
Sie als Betreiber der Website sind Verantwortlicher für die Daten der Besucher Ihrer Website. stati ([Firmenname]) ist Auftragsverarbeiter und handelt nur nach Ihren dokumentierten Weisungen, das heißt nach den Einstellungen Ihres Kontos.
Was verarbeitet wird
Seitenaufrufe, verweisende Websites, Kampagnenparameter, Land und Region, Gerät, Browser und System, die Ereignisse, die Sie einrichten, und ein täglicher pseudonymer Besucher-Hash. IP-Adressen werden nicht gespeichert, in den Browser des Besuchers werden keine Cookies oder anderen Kennungen gesetzt.
Unsere Pflichten
Wir behandeln die Daten vertraulich, schützen sie mit dem Risiko angemessenen Maßnahmen (Verschlüsselung bei der Übertragung, verschlüsselte Backups, Zugang nur für benannte Personen, Server ausschließlich in der Europäischen Union), helfen Ihnen bei Anfragen betroffener Personen, informieren Sie unverzüglich über eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten und löschen die Daten nach Vertragsende.
Unterauftragnehmer
Hetzner Online GmbH (Hosting, Deutschland und Finnland), Amazon Web Services EMEA SARL (E-Mail-Zustellung), Stripe Payments Europe Ltd (Zahlungen, ohne Besucherdaten), Anthropic PBC (wöchentliche Zusammenfassungen aus aggregierten Zahlen, wenn Sie sie einschalten). Über einen neuen Unterauftragnehmer informieren wir Sie mindestens 30 Tage vorher; widersprechen können Sie durch Kündigung des Vertrags.
Audits
Wir beantworten Ihre angemessenen Fragen zu unseren Maßnahmen und stellen die Ergebnisse von Audits bereit, die wir in Auftrag geben. Ein Audit vor Ort ist einmal jährlich mit 30 Tagen Vorlauf auf Ihre Kosten möglich.
Laufzeit
Der Vertrag gilt, solange Sie stati nutzen. Nach dem Ende löschen wir alle Besucherdaten Ihrer Websites innerhalb von 30 Tagen, sofern das Gesetz keine längere Aufbewahrung verlangt.